Die SV vertritt die Rechte der Schüler und nimmt deren Interessen
wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Der Wirkungsbereich
der SV ergibt sich aus dem Auftrag der Schule. Zu diesem gehört neben der Vermittlung von
Fachwissen auch, Schüler zu Selbständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem
Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im politischen und
gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Seine Verwirklichung erfordert bei Anerkennung
unterschiedlicher Interessen partnerschaftliches Zusammenwirken sowie die Bereitschaft,
durch offene und faire Diskussion und sachliche Argumentation in Konfliktfällen nach
gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes wirkt die SV durch ihre
Organe an Entscheidungen der Schule mit. Außer der Mitwirkung an Entscheidungsverfahren
und der Teilnahme an Konferenzen gehört zur Mitwirkung der Schüler bei der
Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule insbesondere:
Das Recht, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden
allgemeiner Art aufzugreifen, sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren und sie
über die Schule den Schulaufsichtsbehörden vorzutragen.
Die Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe
wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Dazu gehört auch, daß
die Schüler ihre Anregungen, Vorschläge und Wünsche, die den Unterricht und das
Schulleben betreffen, ihre Einwände, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, mit
Lehrern besprechen. Finanzierung Die Kosten der SV an den einzelnen Schulen werden durch freiwillige Beiträge der Schüler, durch Spenden und durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers gedeckt. Spenden dürfen von der SV nicht entgegengenommen werden, wenn deren Zweckbestimmung dem Auftrag der Schule widerspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der Schulleiter nach Beteiligung der Schulkonferenz. Die Verwaltung und Führung der Kasse der SV obliegt dem Kassenwart, der vom Schülerrat zu benennen ist. Die Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers müssen der Benennung zustimmen. Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung (Führung eines Kassenbuches, keine Einnahmen oder Ausgaben ohne Belege, regelmäßige Rechnungslegung) müssen beachtet werden. Der Verbindungslehrer soll die SV bei der Kassenführung unterstützen. Die Kassenführung wird jährlich von zwei durch den Schülerrat zu benennende Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten dem Schülerrat Bericht. Zurück
Alle Schüler und Schülerinnen bilden die SV. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Schülersprecher und SV-LehrerIn. An unserer Schule gibt es auf Wunsch der SV ein Gremium von zwei SchülersprechernInnen. Möglichst ein/e SprecherIn aus dem zehnten ein/er aus dem neunten Jahrgang. Der/die Letztere nehmen ihr Amt verstärkt zum Ende des Schuljahres wahr, wenn die zehnten Klassen sich um ihre Abschlüsse und Berufsorientierung bemühen. SchülersprecherIn und SV-LehrerIn verstehen sich als ein Team. Die SV-LehrerIn beraten die SchülerInnen nicht nur in schulrechtlichen Fragen, sondern sie sind auch bei schulischen und persönlichen Problemen immer Ansprechpartner aller SchülerInnen. SV-Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen mindestens einmal im Monat statt. Tagungsort ist der Kunst-Raum, da wir keinen SV-Raum besitzen. An den Sitzungen nehmen die Schülersprecher und die an der Tagesordnung beteiligten Klassensprecher (nach Absprache auch deren Vertreter) teil. Die/r SV-LehrerIn lädt hierzu ein und nimmt als Berater bzw. Leiter teil. Hier planen und organisieren die SchülerInnen:
Die Sitzungen werden von den/r SV-LehrerIn und den Schülersprechern geleitet. Die Ergebnisse werden in den Klassen von den Klassensprechern vorgetragen und von SchülerInnen diskutiert. Anregungen und Kritik aus den einzelnen Klassen werden von den Klassensprechern in den SV-Sitzungen vorgetragen. Die SV formuliert dann ggf. Anträge an die Lehrer- bzw. Schulkonferenz. Die SV-Arbeit dient nicht zuletzt der Einübung demokratischer Spielregeln. Die SV Schuljahr 1997/98 |
Schulordnung |
Vorwort In der
Ganztagshauptschule Sandberg lernen und arbeiten viele Schülerinnen und Schüler,
Lehrerinnen und Lehrer miteinander. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist
es notwendig, aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Rechte und Interessen des anderen zu
respektieren und für sich und die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
I. Allgemeine Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler Hilf mit, daß niemand Deiner Mitschülerinnen und Mitschüler geärgert oder
geschlagen wird Schütze die Schwächeren und schlichte Auseinandersetzungen (auch
Beschimpfungen können verletzen). Achte das Eigentum anderer; Verhindere Diebstähle und
Zerstörungen. Verlasse die Schule so, wie Du sie vorfinden möchtest. Fühle
Dich mitverantwortlich für den Zustand der Schule.
II. Verhalten vor und nach der Schule
III. Verhalten in der Pause
IV. Verhalten in der Mensa
V. Verhalten in den Freizeiträumen Das Freizeitangebot an der Sandbergschule ist vielfältig. Es soll Schülerinnen und
Schülern in der Mittagspause ermöglichen, sich nach ihren indivi-duellen Bedürfnissen
zu entspannen. Für manche ist es schöner, in der Gruppe zu sein, andere ziehen sich
lieber alleine zurück. Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme auch hier oberstes Gebot.
Wer die Freizeiträume nutzt, ist mitverantwortlich für den Zustand der Räume und der
Materialien. Mit der Bitte um Einhaltung der aufgeführten Regeln: Die Schülervertretung des Jahrgangs 1994/1995 |
Was gibt`s neues
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