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SV-Grundsätze

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Unsere SV

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SV-Organe

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Schulordnung

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SV-Aufgaben

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SV-Neues


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Auszüge aus dem Schulmitwirkungsgesetz

Grundsätze der SV

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Die SV vertritt die Rechte der Schüler und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Der Wirkungsbereich der SV ergibt sich aus dem Auftrag der Schule. Zu diesem gehört neben der Vermittlung von Fachwissen auch, Schüler zu Selbständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im politischen und gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Seine Verwirklichung erfordert bei Anerkennung unterschiedlicher Interessen partnerschaftliches Zusammenwirken sowie die Bereitschaft, durch offene und faire Diskussion und sachliche Argumentation in Konfliktfällen nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Ebenso wie die Mitwirkung der Lehrer und der Eltern ist auch die Mitwirkung der Schüler in der SV unverzichtbarer Bestandteil bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Deshalb sollen Lehrer, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen.
Art und Umfang der Mitwirkung sowie der Grad der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben hängen von der Entwicklung der Schüler ab.
Der Schwerpunkt der Arbeit der SV liegt bei der einzelnen Schule. Die Arbeit in örtlichen und überörtlichen Zusammenschlüssen der SV ergänzt die Arbeit an den einzelnen Schulen.
Die SV ist Teil der Schule und unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften.
Die Vertreter der SV sind verpflichtet, ihren Mitschülern über ihre Tätigkeit zu berichten und sie über Beschlüsse der Mitwirkungsorgane zu informieren, sofern diese nicht vertraulich sind. Der SV ist für ihre Bekanntmachungen ein "Schwarzes Brett" zur Verfügung zu stellen.

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Aufgaben der SV

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Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes wirkt die SV durch ihre Organe an Entscheidungen der Schule mit. Außer der Mitwirkung an Entscheidungsverfahren und der Teilnahme an Konferenzen gehört zur Mitwirkung der Schüler bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule insbesondere:
Die Förderung von fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler. Hierzu gehören insbesondere:

  • Arbeitskreise über selbstgewählte Themen einschließlich solcher über politische Fragen,
  • Forumsgespräche und Vortragsveranstaltungen, bei denen Vertretern unterschiedlicher Richtungen die Möglichkeit zur Diskussion eines bestimmten Themas gegeben wird,
  • Arbeitsgemeinschaften, Fach- und Neigungsgruppen.

Das Recht, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden allgemeiner Art aufzugreifen, sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren und sie über die Schule den Schulaufsichtsbehörden vorzutragen.
Das Recht, im Einzelfall einen Schüler ihrer Schule auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber Schulleiter und Lehrern, insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen und Beschwerdefällen zu beraten und zu unterstützen.
Das Recht zur Abgabe von Erklärungen an die Öffentlichkeit im Rahmen des schulpolitischen Mandats. Derartige Erklärungen können nur abgegeben werden, wenn ein entsprechender Beschluß des Schülerrats vorliegt.

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Organe der SV

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Die Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Dazu gehört auch, daß die Schüler ihre Anregungen, Vorschläge und Wünsche, die den Unterricht und das Schulleben betreffen, ihre Einwände, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen, mit Lehrern besprechen.
Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Klasse. Er führt die Beschlüsse der Klasse aus. Der Klassensprecher informiert die Klasse über wichtige Angelegenheiten der SV und solche, die für sie von allgemeiner Bedeutung sind. Er bereitet die SV-Stunde vor und leitet sie.
Im Kurs können die Schüler einen Kurssprecher wählen. Dieser ist nicht Organ im Sinne des Schulmitwirkungsgesetzes. Soweit der Klassenverband nicht besteht, tritt an die Stelle der Klasse die Jahrgangsstufe und an die Stelle des Klassensprechers der Jahrgangsstufensprecher.
Der Schülerrat ist für die Fragen der SV zuständig, die über den Bericht der einzelnen Klassen oder Jahrgangsstufe hinausgehen. Der Schülerrat setzt sich zusammen aus den Sprechern der Klassen, der Jahrgangsstufen und den weiteren Vertretern der Jahrgangsstufen im Sinne von der SV. Auf Beschluß des Schülerrats können stellvertretende Klassensprecher mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schülerrats teilnehmen, sofern für sie dadurch kein Unterricht ausfällt.
Der Schülerrat kann aus seiner Mitte für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden. Diese beraten über die ihnen vom Schülerrat zugewiesenen Aufgaben und bereiten Beschlüsse des Schülerrats vor. Der Schulleiter oder ein von ihm beauftragter Lehrer
- erörtert einmal im Monat mit dem Schülerrat in Anwesenheit des Verbindungslehrers schulische Fragen,
- gibt dem Schülerrat alle Gesetze, Erlasse und Verfügungen, die für die Schüler von Bedeutung sind.

Finanzierung

Die Kosten der SV an den einzelnen Schulen werden durch freiwillige Beiträge der Schüler, durch Spenden und durch freiwillige Zuwendungen des Schulträgers gedeckt. Spenden dürfen von der SV nicht entgegengenommen werden, wenn deren Zweckbestimmung dem Auftrag der Schule widerspricht. In Zweifelsfällen entscheidet der Schulleiter nach Beteiligung der Schulkonferenz. Die Verwaltung und Führung der Kasse der SV obliegt dem Kassenwart, der vom Schülerrat zu benennen ist. Die Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Schülers müssen der Benennung zustimmen. Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Kassenführung (Führung eines Kassenbuches, keine Einnahmen oder Ausgaben ohne Belege, regelmäßige Rechnungslegung) müssen beachtet werden. Der Verbindungslehrer soll die SV bei der Kassenführung unterstützen. Die Kassenführung wird jährlich von zwei durch den Schülerrat zu benennende Kassenprüfer geprüft. Die Kassenprüfer erstatten dem Schülerrat Bericht.

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Unsere SV

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Alle Schüler und Schülerinnen bilden die SV. Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Schülersprecher und SV-LehrerIn.

An unserer Schule gibt es auf Wunsch der SV ein Gremium von zwei SchülersprechernInnen. Möglichst ein/e SprecherIn aus dem zehnten ein/er aus dem neunten Jahrgang. Der/die Letztere nehmen ihr Amt verstärkt zum Ende des Schuljahres wahr, wenn die zehnten Klassen sich um ihre Abschlüsse und Berufsorientierung bemühen.

SchülersprecherIn und SV-LehrerIn verstehen sich als ein Team. Die SV-LehrerIn beraten die SchülerInnen nicht nur in schulrechtlichen Fragen, sondern sie sind auch bei schulischen und persönlichen Problemen immer Ansprechpartner aller SchülerInnen.

SV-Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen mindestens einmal im Monat statt. Tagungsort ist der Kunst-Raum, da wir keinen SV-Raum besitzen. An den Sitzungen nehmen die Schülersprecher und die an der Tagesordnung beteiligten Klassensprecher (nach Absprache auch deren Vertreter) teil. Die/r SV-LehrerIn lädt hierzu ein und nimmt als Berater bzw. Leiter teil.

Hier planen und organisieren die SchülerInnen:

  • die Nutzung und von Schulanlagen über den Unterricht hinaus
  • Schulfeste (in Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern)
  • Schülerfeste (z.B. Disco)
  • Abschlussfeiern
  • Projektwochen
  • die Verschönerung des Schulhofes, des Gebäudes,...
  • Schülerpatenschaften
  • Wahlen der Schülervertreter an Konferenzen
  • Wahlen von Stufensprechern
  • Schüleraufsichten und -hilfen bei Aktivitäten der jüngeren Schüler oder beim Sportfest

Die Sitzungen werden von den/r SV-LehrerIn und den Schülersprechern geleitet. Die Ergebnisse werden in den Klassen von den Klassensprechern vorgetragen und von SchülerInnen diskutiert. Anregungen und Kritik aus den einzelnen Klassen werden von den Klassensprechern in den SV-Sitzungen vorgetragen. Die SV formuliert dann ggf. Anträge an die Lehrer- bzw. Schulkonferenz.

Die SV-Arbeit dient nicht zuletzt der Einübung demokratischer Spielregeln.

Die SV Schuljahr 1997/98

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Schulordnung

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Vorwort

In der Ganztagshauptschule Sandberg lernen und arbeiten viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer miteinander. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist es notwendig, aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Rechte und Interessen des anderen zu respektieren und für sich und die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
Grundrechte aller Menschen an unserer Schule sind;

  • dass sie menschlich behandelt werden.
  • dass sie vor niemandem Angst haben müssen.
  • dass sie Hilfe erhalten, wenn sie sie benötigen.
  • dass sie sich frei entfalten können, sofern sie nicht in die Rechte anderer eingreifen.
  • dass sie ungestört lernen, arbeiten, spielen und entspannen können.
  • dass sie eine saubere und intakte Schule vorfinden.

I. Allgemeine Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler

Hilf mit, daß niemand Deiner Mitschülerinnen und Mitschüler geärgert oder geschlagen wird Schütze die Schwächeren und schlichte Auseinandersetzungen (auch Beschimpfungen können verletzen). Achte das Eigentum anderer; Verhindere Diebstähle und Zerstörungen.  Verlasse die Schule so, wie Du sie vorfinden möchtest.  Fühle Dich mitverantwortlich für den Zustand der Schule.
Das bedeutet:

  • Am Ende jeder Unterrichtsstunde wird die Tafel geputzt und die Stühle werden an die Tische hergestellt; am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt.
  • Papier und Abfälle gehören in die entsprechenden Abfalleimer; die Toiletten dienen nicht als Spiel- und Aufenthaltsraum; der Klassenraum wird zum Unterrichtsschluß bessernden verlassen (keine Schultaschen, Bücher, Materialien usw. liegen auf dem Boden). Dies gilt auch für "fremde" Klassen und Fachräume.
  • Beachte das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände
  • Sei pünktlich zu Unterrichtsbeginn in der Klasse. Lasse Dich bei einer Erkrankung am selben Tag telefonisch (02151/553400) durch Deine Eltern oder deren Vertreter entschuldigen.Lege nach Deiner Genesung eine schriftliche Entschuldigung vor.
  • Denke daran, daß während des Unterrichts nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut werden darf.
  • Während des Unterrichts darf nur in Ausnahmefällen die Toilette aufgesucht werden.

II. Verhalten vor und nach der Schule

  • Auf dem gesamten Schulweg sollen sich die Schülerinnen und Schüler so verhalten, daß sie sich selbst und andere nicht gefährden, nichts beschädigen oder zerstören.
  • An den Bus- und Bahnhaltestellen sind Schülerinnen und Schüler sehr gefährdet. Hier müssen alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein, um Unfälle zu verhindern. Verhaltet Euch anderen Fahrgästen gegenüber zuvorkommend.
  • Denkt an die Verkehrssicherheit bei der Anreise.
  • Auf dem Schulhof dürfen Fahrräder, Mofas usw. nur geschoben werden.

III. Verhalten in der Pause

  • Das Schulgelände darf auch während der Pausen nicht verlassen werden.
  • Erlaubt sind alle Spiele, die die anderen Schülerinnen und Schüler nicht stören oder gefährden. Ballspiele sind nur mit Softbällen gestattet.
  • Walkmen können während der Mittagspause benutzt werden. Ansonsten bleiben sie in den Schultaschen.
  • Während der Wechselpausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klasse nicht. Dies gilt auch für die Frühstückspause. Ausnahmen müssen mit den Lehrerinnen und Lehrern abgesprochen werden.
  • Beim Klassenwechsel (z.B. in Fachräume) werden die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-8 von den Lehrerinnen und Lehrern in den Stammklassen abgeholt. In den Klassen 9 und 10 erfolgt eine Absprache wie der Wechsel zu erfolgen hat.
  • In der Regenpause bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassen (Zeichen für die Regenpause ist ein zweites Pausenklingeln).
  • In den Hofpausen werden die Klassen geordnet verlassen und abgeschlossen.
  • Mit dem Pausensignal ist sofort die Klasse aufzusuchen.
  • Die Toiletten sind nur für die dafür vorgesehenen Anlässe aufzusuchen und wieder sauber zu verlassen.

IV. Verhalten in der Mensa

  • In der Mensa wird ruhig und appetitlich gegessen.
  • Es darf kein Essen, auch kein Nachtisch, mit hinausgenommen werden.
  • Nach dem Essen bringen die Schülerinnen und Schüler das Tablett, ihr Geschirr und Essensreste zu den dafür vorgesehenen Abstellplätzen.

V. Verhalten in den Freizeiträumen

Das Freizeitangebot an der Sandbergschule ist vielfältig. Es soll Schülerinnen und Schülern in der Mittagspause ermöglichen, sich nach ihren indivi-duellen Bedürfnissen zu entspannen. Für manche ist es schöner, in der Gruppe zu sein, andere ziehen sich lieber alleine zurück. Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme auch hier oberstes Gebot. Wer die Freizeiträume nutzt, ist mitverantwortlich für den Zustand der Räume und der Materialien.
Für den Pausenladen, Freizeit AG`s und die Schulpausensportbereiche (Tischtennis und Basketball) gelten gesonderte Regelungen.

Mit der Bitte um Einhaltung der aufgeführten Regeln:

Die Schülervertretung des Jahrgangs 1994/1995

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